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Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Sollen Hunde in der Wohnung oder im Zwinger gehalten werden?

Die Haltung in der Wohnung entspricht den Bedürfnissen des Hundes besser.
Für die Zwinger-haltung gibt es strikte Vorschriften. Hunde haben das Bedürfnis, bei «ihren Menschen» zu sein. Diesem Bedürfnis kommt die Haltung im Haus oder auf dem Hof entgegen. Wohnungs- und Hofhunde brauchen einen festen Ruheplatz. An diesem sollte der Hund vor Zugluft geschützt sein und ein gewisses Mass an Ungestörtheit geniessen, aber trotzdem nahe am Tun und Treiben der Familie sein, sonst fühlt er sich vom Rudel ausgeschlossen.
> 455.1 Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV)

Wir halten alle Hunde  gemäss den Empfehlungen der Tierschutzverordnung,! Unsere Hunde platzieren wir bei Einzelpersonen oder Familien, die über genügend Zeit  und Erfahrung für die Betreuung mitbringen. Auf allen unseren Pflegestellen werden die Pflegehunde in das Familienleben mit Kindern, anderen Hunden und Katzen integriert.
Wir vermeiden bewusst die Haltung in Zwingern und Boxen, wie es leider in den meisten Tierheimen aus Zeit- und Platzmangel üblich ist! Trotzdem legt uns in verschiedenen Kantonen das Veterinäramt meistens in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde Steine in den Weg! Es wird oft mit allen Mitteln versucht zu verhindern, dass eine Familie einen Hund in Not aufnehmen kann!  Dies erfolgt durch übertriebene Auflagen, geforderten Bewilligungen, sowie duch die unvorteilhafte Auslegung eines "Gummiparagraphen" in der Bauordnung der Gemeinde.. 
Der Hund soll doch in einem Tierheim in einer Box oder Zwinger eingesperrt  werden! Es stört ja dann Niemanden – nach dem Motto: Aus den Augen aus dem Sinn.

Was wir uns unter einer einer vorbildlichen Hundehaltung vorstellen sehen, Sie bei unserer Pflegestelle EIKA pet-sitters.ch, Talstrasse 50 in 6403 Küssnacht am Rigi.

http://www.youtube.com/watch?v=3ugPS13c05o
http://www.pet-sitters.ch/index.php?categoryid=31

 

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